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Cookies und Zustimmung:
Aufgrund einer Änderung der EU-Datenschutz-RL für elektronische Kommunikation (2009/136/EG) kam es auf europäischer Ebene zu verschärften Regelungen für Cookies. Danach dürfen Cookies nur dann eingesetzt werden, wenn der Internet-Nutzer klar und umfassend über die Datenanwendung informiert wurde und zudem seine Einwilligung dazu erteilt hat. Im Zusammenhang mit dem Setzen und Auslesen von Cookies sowie dem Einblenden zielgerichteter Werbung kommt es zu einer Verantwortung zwischen Betreibern von Werbenetzwerken und Anbietern von Online-Inhalten.

Cookies: Umsetzung in der Telekommunikationsgesetz-Novelle 2011:
Im Oktober 2011 hat der Österreichische Nationalrat sowohl die Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt als auch die Verbraucherrechte weiter gestärkt. Aus Sicht der Kommunikationswirtschaft ist damit ein sehr ausgewogenes Gesetz zustande gekommen. Für Österreich wurde mit diesem Beschluss die Grundlage für einen gesunden Wettbewerb und den weiteren Ausbau der IKT-Wirtschaft geschaffen.

Das Parlament hat damit die für die Werbewirtschaft wichtige Datenschutz-Regelung betreffend Cookies in dieser Telekom-Gesetz-Novelle 2011 innerstaatlich umgesetzt. Die Einwilligung des Nutzers zum Setzen und Auslesen von Cookies gilt somit über die Handhabung der entsprechenden Browsereinstellung als konkludent erteilt. Damit wird sichergestellt, dass die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch das Telekom-Gesetz nicht abgeschwächt werden. Dieser Pflicht kann für Dienste der Informationsgesellschaft durch die Aufnahme einer Datenschutzerklärung im verpflichtenden Impressum nachgekommen werden. Wenn dies technisch durchführbar ist, kann die Einwilligung des Nutzers zur Verarbeitung über die Handhabung der entsprechenden Einstellungen eines Browsers oder einer anderen Anwendung ausgedrückt werden. Die Verwendung von personenbezogenen Daten des Betroffenen mit seiner Zustimmung ist zulässig.

  

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