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Cookies und Zustimmung:
Aufgrund einer Änderung der EU-Datenschutz-RL für elektronische Kommunikation (2009/136/EG) kam es auf europäischer Ebene zu verschärften Regelungen für Cookies. Danach dürfen Cookies nur dann eingesetzt werden, wenn der Internet-Nutzer klar und umfassend über die Datenanwendung informiert wurde und zudem seine Einwilligung dazu erteilt hat. Im Zusammenhang mit dem Setzen und Auslesen von Cookies sowie dem Einblenden zielgerichteter Werbung kommt es zu einer Verantwortung zwischen Betreibern von Werbenetzwerken und Anbietern von Online-Inhalten.

Cookies: Umsetzung in der Telekommunikationsgesetz-Novelle 2011:
Im Oktober 2011 hat der Österreichische Nationalrat sowohl die Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt als auch die Verbraucherrechte weiter gestärkt. Aus Sicht der Kommunikationswirtschaft ist damit ein sehr ausgewogenes Gesetz zustande gekommen. Für Österreich wurde mit diesem Beschluss die Grundlage für einen gesunden Wettbewerb und den weiteren Ausbau der IKT-Wirtschaft geschaffen.

Das Parlament hat damit die für die Werbewirtschaft wichtige Datenschutz-Regelung betreffend Cookies in dieser Telekom-Gesetz-Novelle 2011 innerstaatlich umgesetzt. Die Einwilligung des Nutzers zum Setzen und Auslesen von Cookies gilt somit über die Handhabung der entsprechenden Browsereinstellung als konkludent erteilt. Damit wird sichergestellt, dass die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch das Telekom-Gesetz nicht abgeschwächt werden. Dieser Pflicht kann für Dienste der Informationsgesellschaft durch die Aufnahme einer Datenschutzerklärung im verpflichtenden Impressum nachgekommen werden. Wenn dies technisch durchführbar ist, kann die Einwilligung des Nutzers zur Verarbeitung über die Handhabung der entsprechenden Einstellungen eines Browsers oder einer anderen Anwendung ausgedrückt werden. Die Verwendung von personenbezogenen Daten des Betroffenen mit seiner Zustimmung ist zulässig.


Technologie

Für unser Modellsortiment verarbeiten wir drei verschiedene Heizsysteme, die Wechselwirkung zwischen Strahlungs- und Konvektionswärme ist dabei völlig unterschiedlich, für den Effekt der Infrarot-Strahlung auf den Körper aber ausschlaggebend. Die Strahlungsenergie ist die effizienteste Art der Erwärmung!

Infrarot spart...

Zeit - Um Kraft zu tanken empfiehlt sich eine Anwendung zwischen 15 und 45 Minuten

  • Platz - Schon kleine Kabinen mit 1,5 m² haben eine große Wirkung
  • Energie - Je nach Strahlungsart beträgt die Aufheizzeit 1 – 15 Minuten

und es genügt ein 230 Volt Anschluss.

Drei unterschiedliche Effekte

Wärmeplatten

Bei der hochwertigen Flächenheizung wird die Wärme gleichmäßig durch rundum angeordnete Wärmeplatten abgegeben, die Infrarotstrahlung ist permanent, die Temperatur bleibt konstant. Die Wärme kann gleichmäßig in die Haut eindringen. Der Anteil an zusätzlicher Konvektionswärme ist minimal!

 

Wärmefolien

Die Infrarotstrahlung wird flächig im gesamten Kabinenbereich abgegeben, sie erfolgt permanent, die Temperatur bleibt konstant. Die Folienheizung liegt hinter einer Holzverkleidung, dadurch werden die Wellen verwirbelt. Der Anteil an zusätzlicher Konvektionswärme ist gering.

 

Keramikstrahler

Die Strahlung wird punktuell im Bereich der Strahler abgegeben, die Abstrahltemperatur ist eher hoch und muss immer wieder geregelt werden. Dadurch ergeben sich Temperatur- und Strahlungsschwankungen, der Anteil an zusätzlicher Konvektionswärme (= Saunaeffekt) ist hoch.