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Cookies und Zustimmung:
Aufgrund einer Änderung der EU-Datenschutz-RL für elektronische Kommunikation (2009/136/EG) kam es auf europäischer Ebene zu verschärften Regelungen für Cookies. Danach dürfen Cookies nur dann eingesetzt werden, wenn der Internet-Nutzer klar und umfassend über die Datenanwendung informiert wurde und zudem seine Einwilligung dazu erteilt hat. Im Zusammenhang mit dem Setzen und Auslesen von Cookies sowie dem Einblenden zielgerichteter Werbung kommt es zu einer Verantwortung zwischen Betreibern von Werbenetzwerken und Anbietern von Online-Inhalten.

Cookies: Umsetzung in der Telekommunikationsgesetz-Novelle 2011:
Im Oktober 2011 hat der Österreichische Nationalrat sowohl die Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt als auch die Verbraucherrechte weiter gestärkt. Aus Sicht der Kommunikationswirtschaft ist damit ein sehr ausgewogenes Gesetz zustande gekommen. Für Österreich wurde mit diesem Beschluss die Grundlage für einen gesunden Wettbewerb und den weiteren Ausbau der IKT-Wirtschaft geschaffen.

Das Parlament hat damit die für die Werbewirtschaft wichtige Datenschutz-Regelung betreffend Cookies in dieser Telekom-Gesetz-Novelle 2011 innerstaatlich umgesetzt. Die Einwilligung des Nutzers zum Setzen und Auslesen von Cookies gilt somit über die Handhabung der entsprechenden Browsereinstellung als konkludent erteilt. Damit wird sichergestellt, dass die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch das Telekom-Gesetz nicht abgeschwächt werden. Dieser Pflicht kann für Dienste der Informationsgesellschaft durch die Aufnahme einer Datenschutzerklärung im verpflichtenden Impressum nachgekommen werden. Wenn dies technisch durchführbar ist, kann die Einwilligung des Nutzers zur Verarbeitung über die Handhabung der entsprechenden Einstellungen eines Browsers oder einer anderen Anwendung ausgedrückt werden. Die Verwendung von personenbezogenen Daten des Betroffenen mit seiner Zustimmung ist zulässig.

 

 

Infrarot ist die natürliche Strahlung aller warmen Gegenstände – von der Sonne, Kachelofen bis zu unserem Körper.

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Der englische Astronom Sir William Herschel entdeckte um 1800, dass die Erwärmung der Sonnenstrahlung über dem roten Ende des sichtbaren Lichtspektrums zunimmt. Die Infrarotstrahlung können wir nicht sehen, aber spüren. Ihre Wirkung ist unbestritten.

Die abgegebene Strahlung sorgt für eine gründliche Erwärmung der Haut und der darunter liegenden Gewebsschichten. Die ungefährliche, langwellige Strahlung führt zu einer optimalen Entspannung und Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens ohne Nebenwirkungen.

Gesunde, wärmende Infrarotstrahlung und der wohltuende Duft unseres heimischen Zirbenholzes.
Das eigene Ressourcen-Repertoire erweitern, körperliche Erholung in Verbindung mit psychischer Entspannung!

Unsere zirbox® wurde im Biosphärenpark Nockberge als Pilotprojekt ausgewählt. Die Projekt-Vision beinhaltet die Erhöhung der Wertschöpfung im Biosphärenpark

 

Standardgrößen:

      

Infrarot-Wärmekabinen arbeiten mit natürlicher Lebensenergie. Dies hat eine Reihe günstiger Effekte auf den Körper.

Die Muskelerwärmung führt zu erhöhter Herzfrequenz. Dies fördert den gesamten Stoffwechsel im Körper

  • Beim Schwitzen werden etwa 6 x so viele Giftstoffe ausgeschieden wie in der traditionellen Sauna
  • Sorgt für eine intensive Hautreinigung u. Entschlackung
  • Die Abwehrkräfte des Körpers werden positiv stimuliert, das Allgemeinbefinden bessert sich
  • Die optimale Sauerstoffsituation steigert den Energiehaushalt
  • Verbesserte Durchblutung aktiviert Selbstheilungskräfte des Körpers, löst Muskelverspannungen und lindert Reizungen der Gelenke
  • Infrarot-Wärme ist Kreislauf schonend und deshalb auch für ältere Menschen und Kinder (nicht unbeaufsichtigt) geeignet

 
Strahlungsintensität der Wärmeplatten:
ca. 99,5 % C-Strahlen, 0,5 % B-Strahlen

VITALlight-ABC-Strahler:
18% A-Strahlen, 56% B-Strahlen, 26% C-Strahlen

Die Strahlung des Infrarotbereiches wird in Nanometer (nm) gemessen:
Infrarot A: 780 bis 1400 nm = kurzwellige IR-Strahlung
Infrarot B: 1400 bis 3000 nm = mittelwellige IR-Strahlung
Infrarot C: über 3000 nm = langwellige IR-Strahlung

 

Quelle: ORF Kärnten heute